Bildungsvereinigung ARBEIT UND LEBEN Nds. Süd gGmbH
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Häufige Fragen

Was ist eigentlich Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeit, um sich in anerkannten Veranstaltungen weiterzubilden. Dies ist im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz in der Fassung vom 25.01.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1999, geregelt. 

Informationen zum Bildungsurlaub gibt die Broschüre "Bildungsurlaub - Ein soziales Grundrecht". Diese kann bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung unter der Telefonnummer 0511 / 30 03 30-26 angefordert oder über die Homepage des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur als PDF-Datei abgerufen werden. Weitere Informationen erhalten Sie über den externer Link Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. in Hannover.

Wie kann ich Bildungsurlaub nehmen?

1. In unserem Programm das passende Seminar suchen und sich anmelden.

2. Den Arbeitgeber benachrichtigen. Wir schicken Ihnen hierfür die nötigen Unterlagen, die sie i.d.R. 4 Wochen vor Beginn des Seminars weiterzureichen haben.

3. Am Seminar teilnehmen.

4. Die Teilnahmebescheinigung, die sie nach dem Seminar erhalten, dem Arbeitgeber vorlegen.

5. Fertig.

Wieviel Tage Bildungsurlaub stehen mir im Jahr zu?

Der Anspruch auf Bildungsurlaub umfasst 5 Arbeitstage innerhalb des laufenden Kalenderjahres. Bildungsurlaub des vorangegangenen Jahres kann gemeinsam mit oder getrennt vom Bildungsurlaub des laufenden Jahres genommen werden.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Angestellte, Auszubildende, Personen in arbeitnehmerähnlichen Stellungen sowie Arbeitslose.

Muss man berufstätig sein, um an einem Bildungsurlaubsseminar teilnehmen zu können?

Nein. An diesen Seminaren können alle teilnehmen. Nur, Beschäftigte erhalten für diese Seminare pro Jahr 5 Tage bezahlte Freistellung von der Arbeit.

Hat der Bildungsurlaub Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis?

Nein! Das Gesetz betont ausdrücklich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub nicht benachteiligt werden dürfen.

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